Krankengymnastik am Gerät

Seit dem 01.07.2001 können Vertragsärzte der Krankenkassen Geräte gestütze Krankengymnastik verordnen.

Verordnungsrelevant ist sie ausschließlich für bestimmte Beschwerdebilder, denen eine primäre Muskelkräftigung, Kraftausdauer, Wiederherstellung alltagsspezifischer Belastungstoleranzen, sowie funktioneller Bewegungsabläufe und Tätigkeiten im alltäglichen Leben, laut der Heilmittelrichtlinien zugeordnet wird. Patienten mit chronisch degenerativen Skeletterkrankungen sowie posttraumatischen oder postoperativen Zuständen der Extremitäten oder des Rumpfes mit Muskeldysbalance/-insuffizienz, krankheitsbedingter Muskelschwäche oder peripheren Lähmungen.

 

In unserem Zentrum werden die Patienten von den Spezialisten der Physiotherapiepraxis Uhrig betreut.
Möchte der Patient zu externen Therapeuten können wir bezüglich der Behandlungsqualität Informationen weitergeben.